Raumordnung und Städtebau

Rechtsanwalt Städtebaurecht

HSP begleitet alltäglich Behörden, Private Akteure und Immobilienentwickler in den Phasen der Ausarbeitung, Konzeption und Ausführung ihrer Bauprojekte. Unsere Anwälte analysieren diese Projekte und helfen Ihnen, vorab festzustellen, welche Schwierigkeiten auftreten könnten.

Anwalt für Stadtplanung

Wir begleiten Sie bei Ihren Schritten gegenüber den betreffenden Behörden. Wir unterstützen Sie insbesondere im Verfahren zur Erlangung einer städtebaulichen Bescheinigung, einer Städtebaugenehmigung, einer Städtebaugenehmigung für gruppierte Bauten oder einer Verstädterungsgenehmigung sowie im Rahmen diesbezüglicher Streitsachen.

Wir verteidigen Ihre Interessen im Rahmen von Berufungsverfahren oder Klagen beim Staatsrat oder den ordentlichen Justizbehörden gegen Genehmigungen oder Verweigerungen, bzw. bei Zivil- und Strafgerichten im Fall der Verfolgung von städtebaulichen Verstößen.

Behörden unterstützen wir ebenfalls bei der Ausarbeitung von Normen oder Entscheidungen sowie bei komplexen Verfahren zur Konzeption und Änderung von Planungsinstrumenten, die von schwierigen Formalitäten und knappen Terminen gekennzeichnet sind.

Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich auch auf Verfahren zur Klassifizierung von Denkmalschutzobjekten und die Erlangung von Genehmigungen im Zusammenhang mit denkmalgeschützten Objekten.