Immobilienbezogenes Zivilrecht

Die Entwicklung und Umsetzung eines Immobilienprojekts sowie das Management oder die Übertragung eines Immobilienvermögens berühren zahlreiche Bereiche des Zivilrechts vom Eigentumsrecht und den Aufteilungen des Eigentumsrechts (Erbpacht, Fläche usw.) über das Verkaufsrecht, das Miteigentum, und die Regeln der Grunddienstbarkeiten, der Grenzgemeinschaft bis zur Miete in ihren verschiedenen Formen (Mietvertrag des Hauptwohnsitzes, Handelsmietvertrag, Landpachtvertrag) und zum allgemeinen Vertragsrecht.

Immobilienberatung

HSP verfügt über die nötige Kompetenz und Erfahrung auf diesen verschiedenen Gebieten und kann deshalb sowohl professionelle Akteure (Bauträger, Investoren, BIG usw.) unterstützen als auch Privatpersonen, und zwar im Rahmen ihrer Tätigkeit als auch projektbezogen.

Unsere Aktivität deckt sowohl die vorvertraglichen Phasen ab (Ausarbeitung des Projekts, Angebotserstellung usw.) als auch das Aufstellen von Verträgen, Vertragsverhandlungen und die Durchführung der Verträge.

Bei Unstimmigkeiten und nach Ausschöpfung der Möglichkeiten für eine gütliche Einigung vertreten wir gegebenenfalls Ihre Interessen vor Gericht.