Allgemeines öffentliches Recht und Verwaltungsrecht – Rechtsanwalt für öffentliches Recht

HSP kann für öffentliche oder private Akteure tätig werden, sobald eine Entscheidung der Verwaltung im weitesten Sinne in Frage gestellt wird.

Wir helfen unseren Mandanten sowohl in der Phase der Vorbereitung als auch bei der gerichtlichen Anfechtung von Verwaltungsentscheidungen.

Neben Aspekten wie dem öffentlichen Eigentum und dem öffentlichen Straßenverkehrsnetz kümmern wir uns nicht zuletzt um Fragen der Kompetenzverteilung zwischen Föderalstaat, Gemeinschaften und Regionen, aber auch zwischen Provinzial- oder Kommunalbehörden oder sogar europäischen und nationalen Behörden sowie um die Zuständigkeiten und die Vorgehensweise dieser öffentlichen Behörden.